Aktualisierung 11/2020: Durch die Corona-Pandemie wird der Sicherungsschein zurzeit nicht mehr vergeben, unsere Insolvenzversicherung bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Laut der Zeitschrift Wirtschaftswoche buchen die meisten Deutschen ihren Urlaub ungefähr 6 Monate vor Reiseantritt. Dies bedeutet, dass bereits Anfang des Jahres die Finca, das Ferienhaus oder das Boot für den Sommer reserviert und auch bezahlt wird. Wenn Sie einen Urlaub mit dem Segelboot oder Katamaran zum Beispiel auf den Balearen planen, dann ist es üblich, dass bereits bei der Buchung mindestens 50 % Anzahlung gefordert werden. Aufgrund vieler „Abspringer“ ist es für Charterunternehmen und auch für uns lebensnotwendig, diese Anzahlung einzufordern. Viele Kunden fragen sich jedoch oft zu Recht: Ist mein Geld überhaupt abgesichert? Was passiert, wenn Nautal oder der Endanbieter zahlungsunfähig wird? Ist mein Geld dann weg?
In diesem Blogpost möchten wir ein wenig Aufklärung über den Sicherungsschein bei Nautal leisten und Ihnen die Sorge um die lang im Voraus getätigte Anzahlung nehmen. Dieser Blog soll Ihnen helfen, alle Fragen rund um den Sicherungsschein von Nautal und mögliche Insolvenz-Fälle zu klären.
Was ist der Sicherungsschein?
Vielleicht kennen Sie diesen Satz: „Zur festen Buchung wird eine Anzahlung von 50 % fällig.“ Bereits lange vor Charterstart und Sommeranfang fordern die meisten Vercharterer und auch Agenturen einen bestimmten Betrag der Zahlung ein, um sich selbst abzusichern. Es ist natürlich ein verständlicher Wunsch, dass die lange vor Charterstart geleistete Anzahlung abgesichert wird. Hier ist zumeist die Rede von einem sogenannten „Sicherungsschein“. Doch was ist das genau?
Ein Sicherungsschein ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für Zahlungen von Seiten des Kunden an Reiseveranstalter. Da Charterunternehmen jedoch rechtlich gesehen keine „Reiseveranstalter“ sondern „Vermieter“ sind, gilt diese gesetzliche Pflicht nicht für Vercharterer. Auch wenn die Agentur im Inland sitzt, muss man also genau hinsehen, wer versichert ist. Der letztendliche Vertragspartner ist nämlich immer der Geldempfänger, also der im Ausland sitzende Endanbieter und nicht die Agentur, also Nautal. Im Endeffekt sollte man bei einer Buchung also immer beachten, ob sowohl die Agentur als auch der Endanbieter im Falle einer Insolvenz versichert sind. Wir bei Nautal sind sowohl im Falle einer Insolvenz unserer Agentur als auch im Falle der Insolvenz des Endanbieters zu 100% versichert.
Was bedeutet dies für meine Buchung bei Nautal?
Da wir eine Versicherung sowohl im Falle einer Insolvenz unserer Agentur als auch im Falle einer Insolvenz des Endanbieteres besitzen, minimiert sich das Risiko eines Verlustes Ihrer Anzahlung. Da Sie jedoch den Chartervertrag immer mit dem tatsächlichen Vercharterer nach dem Recht des Landes abschließen, in welchem das Boot vermietet wird, ist ein kleines Restrisiko unvermeidbar.
Welche Risikofälle können auftreten?
Fall 1: Wir als Agentur werden zahlungsunfähig
Der Sicherrungsschein bei Nautal garantiert Ihnen eine Rückerstattung des gezahlten Betrages im Falle einer Insolvenz von Nautal. Gegen einen solchen Fall ist Ihr Geld also abgesichert, die Versicherung besteht bei der Firma Hiscox.
Fall 2: Der Endanbieter, bei dem Sie das Boot gemietet haben, meldet Insolvenz an
Wenn nur die Agentur versichert ist, nicht aber der Vercharterer, bringt Ihnen der Sicherungssschein recht wenig. Denn wenn die Agentur die Anzahlung pflichtgemäß an den Vercharterer weiterleitet, dieser jedoch pleite geht, ist die Agentur nicht haftbar zu machen. Der Sicherungsschein von Nautal versichert jedoch nicht nur Ihre Zahlung an uns. Ebenfalls sind wir im Falle einer Insolvenz des Endanbieteres, also Ihres tatsächlichen Vertragspartners, über Hiscox abgesichert. Wenn der Vercharterer also Insolvenz anmeldet, werden Sie auch in diesem Falle Ihr Geld zurückbekommen.
Fall 3: Irrtümer oder Fehler seitens der Agentur
Fehler sind menschlich, so viel ist klar. Wenn ein Mitarbeiter unserer Agentur nachweislich eine Buchung fehlerhaft bearbeitet, greift auch hier die Versicherung. Dies wäre z.B. der Fall, wenn das falsche Boot oder ein falsches Datum eingebucht wird, welche nicht mit den Informationen der Buchungsbestätigung übereinstimmen.
Abschließend kann man also sagen, dass bei einer Buchung mit Nautal Ihre Anzahlung in sicheren Händen ist. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, eine Charter-Rücktritts-Versicherung und Kautionsversicherung abzuschließen, so sind Sie für alle Fälle gerüstet.
Haben Sie schon einmal Erfahrungen mit Sicherrungsscheinen, Insolvenz oder Spezialfällen gemacht? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns!
Aktualisierung 11/2020: Durch die Corona-Pandemie wird der Sicherungsschein zurzeit nicht mehr vergeben, unsere Insolvenzversicherung bleibt jedoch weiterhin bestehen.