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Boots- und Charterversicherungen: Wissenswertes

  • Nora Futaky
  • 13 September 2023

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Ein Urlaub auf dem Boot ist ein unvergessliches Erlebnis: Genießen Sie das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit, während Sie mit Ihrem Boot über das Wasser gleiten und sich erholen. Trotzdem bestehen auf dem Wasser stets gewisse Risiken, gegen die Sie sich im Voraus absichern sollten. Boots- und Charterversicherungen können im Schadensfall schützen. Wir von Nautal haben Ihnen die wichtigsten Versicherungen für das Boot im Überblick zusammengestellt. So sind Sie perfekt auf Ihren Bootscharter vorbereitet und können unbeschwert und sorgenlos in Ihren Urlaub auf dem Wasser starten!

Rettungsring. Charterversicherungen.

Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflichtversicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus dem Besitz oder Gebrauch des Bootes entstehen und wird stets durch den Bootsbesitzer abgeschlossen. Neben dem Eigner sind außerdem Crewmitglieder und andere zum Führen des Bootes berechtigte Personen in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Im Schadensfall muss dem Verursacher auf Grundlage der „Verschuldenshaftung“ schuldhaftes Verhalten durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist die Haftpflichtversicherung für Boote in Deutschland nicht vorgeschrieben – sollte aber in jedem Fall abgeschlossen werden. Bei Segel- oder Motorbooten werden entstandene Unfälle oder Schäden in der Regel nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung übernommen!

Bootskaskoversicherung

Anders als eine Bootshaftpflichtversicherung deckt eine Bootskaskoversicherung nur Schäden am eigenen Boot und zum Gebrauch des Bootes notwendige Ausrüstungsgegenstände ab. Dazu gehören unter anderem die fest an- oder eingebaute Einrichtung, Beschläge, Masten, Winden und ähnliches.

Während eine Teilkaskoversicherung nur unverschuldete Schäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Diebstahl abdeckt, haftet die Bootsvollkasko zudem bei Eigenverschulden und Beschädigung durch zahlungsfähige Dritte. Im Schadensfall werden die entsprechenden Aufwendungen für die Reparatur oder die gesamte Versicherungssumme bei einem Totalschaden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Boote unserer Vermieter sind stets Vollkasko versichert. Als Mieter hinterlassen Sie eine Kaution als Selbstbeteiligung – im Schadensfall haften Sie ausschließlich mit der Einlage Ihrer Kaution.

Skipperhaftpflichtversicherung

Eine Skipperhaftpflichtversicherung deckt den Skipper bei verursachten Schäden an Dritten sowie am gecharterten Boot und gilt als eine der wichtigsten Charterversicherungen für Freizeitkapitäne. Unter den Versicherungsschutz fallen in der Regel Schäden am eigenen sowie an anderen Booten sowie Schäden an Hafen- und Steganlagen. Auch bei grob fahrlässig verursachten Sachschäden oder Totalschäden greift der Versicherungsschutz.

Die Skipperhaftpflichtversicherung bietet einen wichtigen Ergänzungsschutz: Sollte der Deckungsumfang der Bootshaftpflicht- oder der Kaskoversicherung nicht ausreichen oder sollte die Versicherung nicht greifen, sind Sie durch die Skipperhaftpflicht dennoch abgedeckt und auf der sicheren Seite. Genießen Sie einen sorgenfreien Bootsurlaub!

Kautionsversicherung

Beim Chartern eines Bootes hinterlegen Sie als Mieter eine Kaution als Selbstbeteiligung, mit der Sie im Schadensfall zumindest teilweise aufkommen müssen. Je nach Größe, Baujahr und Ausstattung des Bootes, kann der Kautionsbetrag bis zu mehrere tausend Euro betragen. Eine Charterkautionsversicherung schützt Sie im Schadensfall vor dem Verlust der Kautionssumme. Nach einer Prüfung des Sachverhalts wird der geleistete Kautionsbetrag zurückerstattet. Insbesondere bei großen Kautionssummen ist daher auf jeden Fall eine Kautionsversicherung zu empfehlen. Informieren Sie sich bei Abschluss der Versicherung stets über die genauen Vertragsbedingungen.  

Neben der Kautionsversicherung besteht außerdem die Möglichkeit einer Kautionsreduktion. In diesem Fall bezahlen Sie vorab einen sogenannten Damage Waiver in einer festgelegten Höhe. Dieser Betrag wird Ihnen nicht zurückerstattet. Durch den Damage Waiver wird der maximale Kautionsbetrag, mit dem Sie im Schadensfall haften erheblich reduziert.

Für mehr Informationen zu unseren Charterversicherungen in Kooperation mit unserem Partner Allianz/Mondial Assistance, lesen Sie auf unserem Blog nach!

Boot auf dem Weiten Meer
Starten Sie mit der richtigen Versicherung in Ihr Bootsabenteuer!

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